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Verpackung in der Direktvermarktung abwiegen

Meldung  | 

Ab diesem Jahr gilt eine neue Regelung bezüglich der Mengen- und Preisangaben im Offenverkauf: Neu darf das Gewicht des «Plastiksäcklis» nicht mehr zum Nettogewicht dazugerechnet werden. Das betrifft auch den Verkauf ab Hof.

Die Ware im Offenverkauf muss ohne jegliches Verpackungsmaterial abgewogen werden. (Foto: FiBL, Sophie Schürmann)

Offenes Gemüse, Obst und andere Produkte werden grundsätzlich nach Nettogewicht verkauft. Die Bestimmung des Preises muss dabei auf der Nettomenge der Ware, also ohne jegliches Verpackungsmaterial, erfolgen.  Das Gewicht von Verpackungsmaterial gehört zum Tara-Gewicht und muss vom Gewicht der Ware abgezogen werden. 

Bis Ende 2024 galt jedoch eine Ausnahme im Offenverkauf mit Selbstbedienung: Das Gewicht des «Plastiksäcklis» durfte zum Nettogewicht dazugerechnet werden, sofern es nicht mehr als zwei Gramm wog. Diese Ausnahme gilt seit 1. Januar 2025 nicht mehr.

Weiterführende Informationen

Offenverkauf (Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS)
Broschüre «Netto verkaufen» (METAS)
Direktvermarktung (Rubrik Markt)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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