Offenes Gemüse, Obst und andere Produkte werden grundsätzlich nach Nettogewicht verkauft. Die Bestimmung des Preises muss dabei auf der Nettomenge der Ware, also ohne jegliches Verpackungsmaterial, erfolgen. Das Gewicht von Verpackungsmaterial gehört zum Tara-Gewicht und muss vom Gewicht der Ware abgezogen werden.
Bis Ende 2024 galt jedoch eine Ausnahme im Offenverkauf mit Selbstbedienung: Das Gewicht des «Plastiksäcklis» durfte zum Nettogewicht dazugerechnet werden, sofern es nicht mehr als zwei Gramm wog. Diese Ausnahme gilt seit 1. Januar 2025 nicht mehr.
Weiterführende Informationen
Offenverkauf (Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS)
Broschüre «Netto verkaufen» (METAS)
Direktvermarktung (Rubrik Markt)