«Praxisnahe Regelung für Hof- und Weidetötungen» lautet die Überschrift in der Medienmitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vom Freitag, 8. Dezember zu anstehenden Änderungen im Lebensmittelgesetz. Konkret wird damit die Frist zwischen Hoftötung und Ausweidung im Schlachthaus auf 90 Minuten verdoppelt und die Schweizer Verordnung an EU-Recht angeglichen.
«Aus Sicht des Tierschutzes zu begrüssen»
Das BLV schreibt in seiner Mitteilung: «Seit 2020 ist es in der Schweiz möglich, Tiere zur Fleischgewinnung auf dem heimischen Hof oder der Weide zu töten. Aus Gründen der Lebensmittelhygiene müssen sie nach dem Tod innert 45 Minuten in einen Schlachtbetrieb transportiert und ausgenommen werden. Dieser Zeitraum wird auf 90 Minuten ausgedehnt. Auch mit dieser Zeitspanne ist die Lebensmittelsicherheit gewährleistet. Hof- und Weidetötungen werden aber erleichtert, da für die Schlachtung mehr Zeit bleibt. Aus Sicht des Tierschutzes ist dies zu begrüssen. Denn die Tiere verbleiben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, was weniger Stress bedeutet.»
Langjähriges Engagement des FiBL
Die Nachricht über die Anpassung der Regeln ab Februar 2024 hat bei den Zuständigen am FiBL Freude und Erleichterung ausgelöst. Sie setzen sich gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von anderen Organisationen wie KAG Freiland, Demeter, Tier im Recht und Vier Pfoten seit weit über 10 Jahren für die Hoftötung ein. Zunächst half man mit, erste Ausnahmebewilligungen für Pionierinnen und Pioniere zu erwirken und sie bei der Durchführung fachlich zu unterstützen. Später fokussierten die FiBL Mitarbeitenden mit anderen Beteiligten auf die nun gutgeheissene Ausweitung der Frist.
Adrian Krebs, FiBL
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung des BLV (Website BLV)
Film über Weidetötung bei Claudia und Nils Müller (Youtube)
Medienmitteilung zur Zulassung 2020 (fibl.org)
Vertiefte Informationen zur Hoftötung (Rubrik Tierhaltung)