Dank der verbesserten Biobörse soll es für Knospe-Betriebe einfacher werden, Hofdünger von anderen Biobetrieben zu finden. Ab dem 1.2.2019 muss jeder Knospe-Betrieb, der nichtbiologische Hofdünger und Gärgut zuführt, den Nachweis erbringen, dass innerhalb des vorgeschriebenen Umkreises keine Nährstoffe von Biobetrieben angeboten werden. Als Nachweis für die Biokontrolle gilt ein Ausdruck von www.bioboerse.ch einmal pro Kalenderjahr. Landwirte, die Biohofdünger abgeben wollen, sind gebeten, diese ab sofort in der Biobörse anzubieten. Christoph Fankhauser, Bio Suisse
Biobörse (auf dieser Webseite)