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Konventionelle Pflanzkartoffeln und Bioimportpflanzkartoffeln sind bewilligungspflichtig

Meldung  | 

Rund die Hälfte der in der Schweiz benötigten Biopflanzkartoffeln wird im Inland produziert. Das sind die zehn meistgenutzten Sorten. Angebaut werden jedoch weitere ungefähr zwanzig Sorten. Deren Anbaufläche ist aber so klein, dass eine Produktion von Biopflanzkartoffeln nicht profitabel ist. Ein Teil der Biopflanzkartoffeln wird importiert.

Foto: FiBL, Hansueli Dierauer

Bereits im Herbst werden die Pflanzkartoffeln für die kommende Saison bestellt, kontraktiert oder ausgeliefert. Bioproduzenten sind verpflichtet, Biopflanzkartoffeln einzusetzen.

  • Für nichtbiologische Pflanzkartoffeln muss der Produzent vor dem Kauf der Ware auf www.organicxseeds.ch eine Bewilligung beantragen. Dabei empfiehlt es sich, die Verfügbarkeit bei verschiedenen Anbietern zu prüfen.
  • Auch importierte Biopflanzkartoffeln sind gemäss Beschluss von Bio Suisse seit 2017 bewilligungspflichtig. Verantwortlich für die Bewilligung für importierte Biopflanzkartoffeln ist der Biokartoffelproduzent, er kann sie kostenneutral bei der FiBL-Saatgutstelle unter teambiosaatgut(at)fibl.org mit diesem Formular (30.2 KB) beantragen.

Um Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten vorzubeugen gilt es, ein paar wichtige Punkte zu beachten.

  • Bevor Sie bestellen, informieren Sie sich auf www.organicxseeds.ch, welche Händler Bioware auf Lager haben. Die Händler sind verpflichtet, die Einträge aktuell zu halten.
  • Stellen Sie die Anträge für konventionelle Saatkartoffeln umgehend und direkt auf www.organicxseeds.ch, wenn dort Ihre gewünschte Sorte und Ihr gewünschtes Kaliber nicht mehr in Bioqualität als verfügbar angezeigt wird.
  • Seit 2017 müssen importierte Biosaatkartoffeln bewilligt werden.
  • Bei Vertragsanbau kann der Auftraggeber eine Sammelbewilligung für seine Auftragsnehmer beantragen, dies nach Absprache mit der FiBL-Saatgutstelle.
  • Es kommt immer wieder vor, dass Händler konventionelle Pflanzkartoffeln liefern, obwohl Bioware bestellt wurde. Werfen Sie bei Lieferung immer einen Blick auf den Lieferschein und kümmern Sie sich umgehend um eine Bewilligung.

Lenkungsabgaben Kartoffeln 2018/19

Weltweit wohl einmalig im Biolandbau ist die Erhebung von Lenkungsabgaben (LA) auf nichtbiologisches Vermehrungsmaterial unterschiedlicher Arten. Durch die LA zahlen alle Biolandwirte für ihre Pflanzkartoffeln gleichviel, ob diese nun bio oder konventionell sind. Die LA für Kartoffeln ist die Preisdifferenz zwischen 100 kg Pflanzkartoffeln Profi Paloxe Klasse A bio und konventionell. Mit den LA werden Sortenversuche unter Biobedingungen unterstützt. Siehe dazu
Biokartoffelsortenprüfung (Rubrik Ackerbau)

Zudem werden die Biopflanzkartoffeln vergünstigt, dies je nach Stand des Kartoffel-Fonds, gespiesen aus den LA. Dabei geben die Vermehrungsorganisationen die Biopflanzkartoffeln zu einem günstigeren Preis an die Händler ab (für die Saison 2018/19 beträgt die Verbilligung zehn Franken pro Dezitonne) und stellen die Verbilligung dem Fonds in Rechnung. Diese Beschlüsse werden an der alljährlichen Sitzung der Arbeitsgruppe Biosaatgut Anfang September gefasst. Vertreten sind dort unter anderen Akteure der Kartoffel Wertschöpfungskette: Produktmanager und Mitglieder der Fachgruppe Ackerkulturen der Bio Suisse, Vertreter der Vermehrungsorganisationen, Saatgutstelle und Beratung des FiBL.
Die Lenkungsabgaben für Kartoffeln 2018/2019 (182.0 KB)

Weiterführende Informationen

Biosaatgut und Biopflanzgut (Rubrik Pflanzenbau)

Matthias Klaiss, FiBL

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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