Kaum ist das neue Jahr angebrochen, klingelt es an der Haustüre. Die Biokontrolleurin oder der Biokontrolleur steht völlig unerwartet da und verkündet, dass sie oder er eine unangemeldete Zusatzkontrolle durchzuführen hat.
Wenn auf dem eigenen Betrieb eine unangemeldete Kontrolle stattfindet, ist dies nicht als Misstrauensvotum aufzufassen. Die Kontrolle findet in aller Regel statt, weil der Betrieb ein neues Programm angemeldet hat (zum Beispiel «RAUS Legehennen») oder turnusmässig dran ist. Nur ein Bruchteil der unangemeldeten Zusatzkontrollen wird durch einen Verdacht, durch eine Meldung eines Dritten oder als Folge von Mängeln in der Vergangenheit ausgelöst.
Knospe-Hühner im Schnee
Auf einem Bio Suisse Betrieb muss den Legehennen auch bei schneebedeckter Umgebung Zugang zu einer Weide oder alternativ zu einem Schlechtwetterauslauf gewährt werden. Nur bei heftigem Wind und einen Tag nach starken Niederschlägen darf der Weidegang durch den Schlechtwetterauslauf ersetzt werden. Bei Herden ab 500 Legehennen ist ein Schlechtwetterauslauf obligatorisch. Diese Richtlinie wurde zwecks Schonung der Grasnarbe ins Leben gerufen. Der tägliche Zugang zum Aussenklimabereich muss Bio Suisse Hühnern ohnehin unabhängig der klimatischen Bedingungen ermöglicht werden. Hier stellt der Labelgeber höhere Anforderungen als die Tierwohlprogramme. Dies führt nicht selten zu Missverständnissen und als Folge davon zu Unregelmässigkeiten.
Ist der Rechnungssteller von Heu zertifiziert?
Futtermittel in Big Bags sowie Heu in jeglicher Form gelten als lose gehandeltes Futter. Dies bedeutet, dass der Rechnungsstellende eines zugekauften Futters zertifiziert sein muss. Entweder als Futtermittelhändler*in oder als Landwirtin*in. Ist dies nicht der Fall, verliert das Futter seinen Biostatus und der Betrieb hat eine Sanktion für den Zukauf von Nicht-Bio oder Nicht-Knospefutter zu befürchten. Dieser Umstand löst regelmässig Entrüstungsstürme bei den betroffenen Betrieben aus, welche ursprünglich konformes Futter zu regulären Preisen gekauft haben. Es ist also wichtig, bei jedem Kauf von losen Futtermitteln darauf zu achten, dass der Rechnungsstellende biozertifiziert ist.
Auslaufjournal als Dauerbrenner
Nicht aktuell geführte Auslauf- sowie Tierbehandlungsjournale gehören erfahrungsgemäss zu den häufigsten Unregelmässigkeiten, welche anlässlich unangemeldeter Kontrollen auffallen. Der Auslauf einer Gruppe oder Herde, welcher gemeinsam den Gang in den Laufhof oder auf die Weide ermöglicht wird, muss spätestens nach drei Tagen im Auslaufjournal dokumentiert werden. Wird Rindern, Wasserbüffeln, Pferden sowie Schafen und Ziegen täglich Auslauf oder Weide gewährt, darf der Eintrag - vereinfacht gesagt - lediglich am ersten sowie letzten Tag dieser Zeitspanne dokumentiert werden. Die Erfahrungen der Kontrollgänge zeigen, dass am Kühlschrank platzierte Auslaufjournale in aller Regel aktueller geführt sind als in Stallordner verbannte.
Tierbehandlungen müssen dokumentiert werden
Die Verabreichung sämtlicher aufzeichnungspflichtiger Tierarzneimittel muss im Tierbehandlungsjournal verzögerungslos dokumentiert werden. Durch die Verwendung eines offiziellen Behandlungsjournales (z.B. von Agridea) ist sichergestellt, dass kein notwendiges Detail in Vergessenheit gerät. Alle Biobetriebe müssen die doppelte Absetzfrist bei der Verabreichung von chemisch-synthetischen Arzneimitteln einhalten und aufzeichnen. Bio Suisse Betriebe müssen zusätzlich die Richtlinienvorgaben bezüglich Antibiotikaeinsatz berücksichtigen und dokumentieren. Dies betrifft vor allem die Notwendigkeit bakteriologischer Untersuchungen vor einer Antibiotikabehandlung grundsätzlich, sowie von Antibiogrammen beim Einsatz an Trockenstellern und von kritischen Antibiotika im Speziellen. Das Behandlungsjournal von Bioinspecta, welches auch eine Spalte für Antibiotika beinhaltet, kann bei der Dokumentation helfen (siehe Weiterführende Informationen).
Verschiedene Betriebsbereiche
Da die bisher 2025 durchgeführten Stichprobenkontrollen ausserhalb der Vegetationsperiode stattfanden, tauchten die einzelnen Unregelmässigkeiten vor allem in der Tierhaltung auf und unterschieden sich kaum von den Mängeln der vergangenen Jahre in der gleichen Zeitspanne. Dabei fielen Tierschutzmängel, Unregelmässigkeiten in den Vorgaben der Tierwohlprogramme sowie Labelanforderungen auf. Der Gewässerschutz, dessen Bedeutung zunimmt, löst durch die Wintermonate erfahrungsgemäss regelmässig Anpassungsbedarf bei einigen Betrieben aus.
Positives Fazit
Das Fazit des ersten Monates der Kontrollsaison 2025 fällt positiv aus. Die Betriebsleiter*innen akzeptierten den unangemeldeten Besuch der Bioinspecta-Auditorin im Wissen, dass die Glaubwürdigkeit der Biobetriebe dadurch gestärkt wird.
Auf den Biobetrieben wird grossmehrheitlich eine fürsorgliche Betriebsführung praktiziert. Diese widerspiegelt sich in einer ansprechenden Betriebsumgebung und gesunden Tieren, welche durch die betriebseigenen Futtermittel in guter Qualität ernährt werden und, wie auch wir Menschen, dem Frühling entgegenfiebern.
Weiterführende Informationen
Hotline der Bioinspecta (Mo-Fr 8-12 Uhr und 13-17 Uhr) für anstehende Fragen zum Regelwerk
Website Bioinspecta (externe Website)
Behandlungsjournal zum Ausdrucken (Bioinspecta)
FiBL Merkblatt Biologische Freilandhaltung von Legehennen (FiBL Shop)
Anforderungen für RAUS-Beiträge (Direktzahlungsverordnung)
Bioregelwerk (Rubrik Grundlagen)
FiBL Beratung (Rubrik Beratung)
Serie Kontrollerlebnisse (Rubrik Grundlagen)