Bedingt durch die aussergewöhnliche Trockenheit wird das Futter vielerorts knapp. Bei nachgewiesenen Futterertragsverlusten aufgrund aussergewöhnlicher Witterungsverhältnisse können Biobetriebe bei den Kontrollstellen einen Antrag für eine Ausnahmebewilligung für den Zukauf von konventionellem Raufutter stellen, sofern kein Biofutter verfügbar ist.
Foto: FiBL, Maurice Clerc
Gesetzliche Grundlage dafür ist der Artikel 16a Absatz 6 der Verordnung über die biologische Landwirtschaft.
Vorgehen:
Formular auf der Webseite der Kontrollstelle herunterladen, vollständig ausfüllen und bei der Kontrollstelle einreichen
Formular Bio Test Agro
Formular Bioinspecta
Tipp: Immer auch die Biobörse im Auge behalten.
TP