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Futterknappheit infolge Trockenheit: Was tun, wenn kein Biofutter verfügbar ist?

Meldung  | 

Bedingt durch die aussergewöhnliche Trockenheit wird das Futter vielerorts knapp. Bei nachgewiesenen Futterertragsverlusten aufgrund aussergewöhnlicher Witterungsverhältnisse können Biobetriebe bei den Kontrollstellen einen Antrag für eine Ausnahmebewilligung für den Zukauf von konventionellem Raufutter stellen, sofern kein Biofutter verfügbar ist.

Foto: FiBL, Maurice Clerc

Gesetzliche Grundlage dafür ist der Artikel 16a Absatz 6 der Verordnung über die biologische Landwirtschaft.

Vorgehen:
Formular auf der Webseite der Kontrollstelle herunterladen, vollständig ausfüllen und bei der Kontrollstelle einreichen

Formular Bio Test Agro

Formular Bioinspecta

Tipp: Immer auch die Biobörse im Auge behalten.

TP

 

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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