«Bei folgenden Arten sind Hybridsorten verboten: Raps (ausser HOLL-Raps)», heisst es in Artikel 2.2.7. der Bio Suisse-Richtlinien. Daran ändert sich vorläufig nichts. Dies hat vor Kurzem die Markenkommission Anbau (MKA) des Verbands beschlossen.
Abgelehnter Antrag der Fachgruppe Ackerbau
Der Entscheid war nötig geworden, weil die Fachgruppe Ackerbau einen Antrag gestellt hatte, Hybridsorten auch für Nicht-HOLL-Raps zuzulassen. Dieser ist abgelehnt worden, wie MKA-Präsident Thomas Wiedmer auf Anfrage bestätigt. Ein Rekurs dagegen oder ein Weiterzug an die DV sind nicht möglich.
Der Antrag war gestellt worden, weil der Biorapsanbau mit einer Fläche von rund 420 angebauten Hektaren ein Mauerblümchendasein fristet, obschon das Öl in Bioqualität gefragt ist. Die Sortenauswahl ist sehr beschränkt, da der Markt in der Schweiz schlicht zu klein ist für eine eigene Züchtung, wie sie etwa beim Getreide erfolgreich betrieben wird. Dies stellt insbesondere Regionen, die auf frühreife Sorten angewiesen sind, vor grosse Herausforderungen. Zudem sind die Hybridsorten im umliegenden Ausland für Bio zugelassen, was das Spektrum weiter verengt.
Projekt COLORS soll dem Rapsanbau Schub geben
Um dem Rapsanbau Schub zu geben, ist in den letzten drei Jahren an verschiedenen Standorten ein Rapssortenprojekt namens COLORS durchgeführt worden. Mit an Bord waren Agroscope, FiBL, Bio Suisse, Swiss Granum, Biofarm, Fenaco, Florin AG, die Fondation rurale interjurassienne (FRIj) und der Strickhof.
Das Ziel des Projekts war eine Erneuerung der empfohlenen Sortenliste durch Rapssorten, die eine besonders gute Schädlingstoleranz aufweisen, dabei stehen der Rapserdfloh, der Stängelrüssler und der Rapsglanzkäfer im Fokus der Aufmerksamkeit.
Hybridsorten schneiden im Versuch besser ab
Die Resultate zeigten, dass die Hybridsorten für klassischen Raps – getestet wurden Picasso, Feliciano und DK Exlibris – im Versuch besser abschneiden als die Liniensorten und die hybriden HOLL-Sorten. Der Vorteil zeigte sich insbesondere bei starkem Schädlingsdruck. HOLL steht für High Oleic, Low Lineolic (= hoher Gehalt an Ölsäure und niedriger Linolensäuregehalt). Diese Eigenschaften sorgen dafür, dass das Öl ohne Qualitätsverlust hoch erhitzbar ist.
Interessanterweise sind die HOLL-Sorten im Biolandbau zugelassen, obwohl sie aus Hybridzüchtung stammen. Hier hat man laut Thomas Wiedmer eine Ausnahme gemacht, weil keine Alternativsorten zur Verfügung stehen und Bio Suisse den Produzenten den Marktzugang ermöglichen will.
«Hybridsorten tragen zum Verlust an Agrobiodiversität bei»
Befragt nach den Gründen für die Ablehnung des Gesuchs erklärt Thomas Wiedmer, es gebe samenfeste Sorten als Alternativen. Als samenfest werden Sorten bezeichnet, von denen die Ernte direkt wieder als Saatgut verwendet werden kann. Das ist bei Hybridsorten nicht der Fall, da sie beim Wiederanbau den Heterosiseffekt und damit einen Grossteil der ihnen innewohnenden Qualitäten verlieren.
Laut Wiedmer drohten Hybridsorten die Sortenvielfalt zu vermindern. «Sie tragen damit zum Verlust an Agrobiodiversität bei», so der MKA-Präsident. Mit dem Verbot der Hybridsorten möchte die MKA möglichst unabhängig von grossen Saatgutfirmen und Züchtungen bleiben, die nicht den Grundsätzen des Biolandbaus entsprechen bzw. nicht an dessen Bedingungen angepasst sind.
Hoffnung auf die EU-Ökoverordnung
Die MKA hofft zudem, dass die EU-Ökoverordnung zu einer Verbesserung der Situation bei den Sorten führen wird. Diese sieht vor, dass im Biolandbau ab 2037 nur noch Biosorten zur Anwendung kommen dürfen.
Adrian Krebs, FiBL
Weiterführende Informationen
Hinweis auf den Onlinefachabend Biorapsanbau (Rubrik Agenda)
Bioraps (Rubrik Pflanzenbau)
Das Projekt COLORS in der Projektdatenbank (fibl.org)
Bericht in der UFA Revue über die Ergebnisse von COLORS mit Grafiken (ufarevue.ch)