Ab sofort kann in der Biobörse beim Rindvieh und bei den Ziegen angegeben werden, ob die angebotenen oder gesuchten Tiere behornt oder unbehornt sind oder sein müssen. Auf Knospe Betrieben ist das Enthornen erlaubt und bei den meisten gang und gäbe. Auf Demeter Betrieben ist das Enthornen hingegen untersagt. Und auch auf Knospe Betrieben gibt es eine kleine Gegenbewegung.
Die «Hörnerbetriebe» finden in Zukunft die gewünschten Tiere leichter und die «Hornlosbetriebe» melden sich nicht mehr ungewollt auf ein «Horninserat». Da die Bezeichung «behornt/unbehornt» nur bei neuen Anzeigen erscheint, wird es ein paar Wochen dauern, bis alle Rindvieh- und Ziegeninserate diese Angabe enthalten werden.
Alles andere bleibt in der Biobörse gleich. Sie steht weiterhin allen Biobetrieben kostenlos zur Verfügung. In der Biobörse werden folgende Kategorien geführt:
- Tiere
- Futtermittel Bauern
- Futtermittel Händler
- Lebensmittel (für die Direktvermarktung)
- Sonstiges