Die grössten Neuerungen sind im Kapitel «3. Bekämpfung», Unterkapitel «3.3. Einsatz von Insektiziden» zu finden. Hier die geänderten Teile des Unterkapitels im Wortlaut:
3.3 Einsatz von Insektiziden
In den vergangenen Jahren hat das BLW Sonderbewilligungen für den Einsatz von diversen Insektiziden zur Regulierung von Drosophila suzukii in Beeren-, Steinobst- und Rebkulturen erlassen. So auch 2019. Diese Anwendungen wurden in die Korrigenda der Betriebsmittelliste übernommen. Mit Ausnahme des Einsatzes von Pyrethrum im Steinobst. Diese Anwendung wurden NICHT in die Betriebsmittelliste übernommen, da Pyrethrum nur eine ungenügende Wirkung gegen die Kirschessigfliege hat.
Korrigenda Betriebsmittelliste (Webseite FiBL)
Seit 2016 gibt es für Beerenobst und Reben eine reguläre Bewilligung von Spinosad. Die Zulassung von Spinosad in Reben wurde nicht in die Betriebsmittelliste übernommen, da Kaolin im Rebbau besser wirksam und umweltverträglicher ist als Spinosad. Über die Zulassung von Spinosad in Tafeltrauben wird im Sommer entschieden, wenn absehbar ist, wie sich die Populationsentwicklung 2019 gestaltet.
Für den Einsatz gemäss Sonderbewilligung gelten zahlreiche Auflagen des BLW, welche zwingend eingehalten werden müssen:
Zugelassene Pflanzenschutzmittel (Webseite BLW)
Weiterführende Informationen
Drosophila suzukii (Rubrik Obstbau)
3. Bekämpfung (direkt zum Kapitel Bekämpfung)
RS