Für Jungpflanzen, die nicht aus Schweizer Knospe-Produktion stammen (Ausland-Knospe, EU Bio, Bundesbio, ÖLN, konventionelle Ware, etc.) besteht eine Bewilligungspflicht. Falls kein Angebot an Schweizer Knospe-Jungpflanzen vorhanden ist, muss vor dem Kauf bei der Biosaatgutstelle des Forschungsinstituts für biologischen Landbau FiBL eine Ausnahmebewilligung beantragt werden.
Eine Lenkungsabgabe für nicht Schweizer Knospe-Vermehrungsmaterial wurde bisher bei entsprechenden Ausnahmebewilligungen für Beeren- sowie Obst- und Nussjungpflanzen erhoben.
Seit dem 1. Juli 2022 gibt es folgende Neuerungen:
- Bei Beeren-Jungpflanzen wird keine Lenkungsabgabe mehr erhoben, die Ausnahmebewilligungspflicht bleibt aber bestehen.
- Auf biologisch zertifizierte Obst- und Nuss-Jungpflanzen wird keine Lenkungsabgabe mehr erhoben, auch hier bleibt die Ausnahmebewilligungspflicht aber weiterhin bestehen. Die beim Kauf von nicht-biologischen Obst- und Nuss-Jungpflanzen eingenommen Lenkungsabgaben werden für die Vergünstigung von Jungbäumen (mit Anbauvertrag) verwendet (zwei Franken pro Jungbaum). Die Vergünstigung gilt für Anbauverträge, die ab dem 1. Juli 2022 abgeschlossen wurden. Die Vergünstigung wird den Produzentinnen und Produzenten beim Kauf direkt vom Preis abgezogen.
Sabine Haller, Bio Suisse
Weiterführende Informationen
Verfügbarkeit von biologischem Saatgut (Datenbank organicXseeds)
Jungpflanzen im Obstbau (Rubrik Markt / Bioobst)
Rubrik Markt / Bioobst (ganze Rubrik)
Obstbau (Rubrik Pflanzenbau)