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Bio Suisse fordert klare Kennzeichnung für neue Gentechnik

Meldung  | 

Im Entwurf des Gentechnik-Spezialgesetzes vermeidet es der Bundesrat, Gentechnik beim Namen zu nennen. In einer Medienmitteilung fordert Bio Suisse eine transparente Kennzeichnung und klare Regelung. Nur wenn Gentechnik drauf steht, wo Gentechnik drin ist, bleibe die Wahlfreiheit für Landwirt*innen und Konsument*innen gewährleistet.

Zentral ist für Bio Suisse, dass die Wahlfreiheit der Produzent*innen und Konsument*innen gewährleistet bleibt. Foto: FiBL, Thomas Alföldi

Im Biolandbau sind gentechnisch veränderte Pflanzen verboten, sowohl in der Schweiz als auch in der EU. Die biologische Landwirtschaft braucht deshalb eine klare und transparente Ausgestaltung des Gesetzesvorschlags über Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden. 

Bio Suisse begrüsst laut der Mitteilung, dass der Bundesrat eine behutsame Öffnung anstrebt und keine übereilte Liberalisierung. Zentral sei dabei, dass mit der neuen Regelung die Wahlfreiheit der Produzent*innen und Konsument*innen auch in Zukunft gewährleistet bleibt. Das neue Gesetz vermeide aber den Begriff Gentechnik. So werde echte Transparenz verhindert. Bio Suisse fordert eine Kennzeichnung, welche die verwendete Technologie beim Namen nennt.

Viele offene Fragen

Die Organisation der Biobäuerinnen und –bauern verlangt zudem, dass bei der Anwendung der neuen Gentechnik das Verursacherprinzip gilt. Die Kosten eines möglichen Einsatzes neuer gentechnischer Verfahren in der Züchtung dürfen nicht zu Lasten einer gentechnikfreien Landwirtschaft gehen. Gerade zu diesen Anliegen gibt es jedoch noch offene Punkte, die im neuen Gesetz erst ungenügend geregelt sind. So gibt es im aktuellen Entwurf keine Nachweispflicht für die Hersteller. Für die Produktion ohne Gentechnik bedeutet das Unsicherheiten, potentiell hohen Aufwand sowie Kosten. 

Auch die Risikoabsicherung ist durch eine erleichterte Zulassung für vergleichbare Sorten geschwächt. Eine Einzelprüfung kann hierzu mehr Sicherheit bringen, zumindest für einen gewissen Zeitraum, bis mehr Erkenntnisse zu den neuen Technologien vorhanden sind. 

Ein weiterer zentraler Punkt für die Biolandwirtschaft ist die Patentierung von Züchtungen. Patente verteuern nicht nur das Saatgut für die Bäuerinnen und Bauern, sondern schränken zusätzlich die Weiterzüchtung ein. Deshalb braucht es auch hierzu eine sehr klare Regelung zugunsten der Landwirtschaft, um eine weite Konzentration des Saatgutmarktes zu verhindern.

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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