Das Gentechnik-Spezialgesetz ist eigentlich ein Crispr-Cas-Spezialgesetz. Die neue Technologie, auch Genschere genannt, will der Bundesrat nicht im bestehende Gentechnikgesetz regeln, sondern separat. Bundesrat Albert Rösti begründet das Vorgehen vor den Medien damit, dass es sich bei der Genschere um eine viel risikoärmere Methode handle, die sich von der klassischen Gentechnik unterscheide.
Deklaration «Aus neuen Züchtungsmethoden» statt GVO
Kernelement des Spezialgesetzes ist eine Deklarationspflicht. Diese will die Produkte, die Crispr-Cas-Elemente enthalten, aber nicht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sondern als Lebensmittel «aus neuen Züchtungsmethoden» deklarieren. Das sei Etikettenschwindel, moniert der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel.
Er wirft dem Bundesrat vor, mit dem EU-kompatiblen Spezialgesetz wolle er die Wunschliste der Gentechnik-Lobby in die Tat umsetzen. Unter dem irreführenden und verharmlosenden Begriff «neue Züchtungsmethoden» solle die Schweizer Landwirtschaft für Gentechnik geöffnet und damit die Wahlfreiheit der Konsument*innen eingeschränkt werden, so der Verein nach dem Bundesrats-Entscheid.
«Initiative ist das wirksamste Mittel, um Lobbypläne zu verhindern»
Aktuell sei die vom Verein lancierte Lebensmittelschutz-Initiative das wirksamste Mittel, um die Lobby-Pläne zu verhindern, heisst es weiter. Das Volksbegehren fordert strenge Regeln für die Gentechnik, wirksame Risikoprüfungen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sowie die eindeutige Kennzeichnung von Gentech-Lebensmittel auch in Zukunft. Die Unterschriftensammlung ist noch im Gang.
In einem Interview mit dem Berner «Bund» räumt Bundesrat Rösti ein, dass sich heute noch niemand etwas vorstellen könne unter dem Begriff «neue Züchtungsmethoden». Allerdings werde das in zwei Jahren nach einer wahrscheinlichen Volksabstimmung ganz anders aussehen: «Die Konsumenten sind sehr reif», so Rösti. «Vor 40 Jahren wusste niemand, was eine Knospe auf der Verpackung bedeutete. Heute wissen sogar die Kinder, dass dies für Bio steht».
Rösti: «Initiative entspricht recht weitgehend dem Gesetzesentwurf»
Was die Lebensmittelschutz-Initiative angeht meinte Rösti, diese entspreche weitgehend dem Gesetzentwurf, den er vorgelegt habe. Der Unterschied liege lediglich in technischen Details. Eines dieser «Details» ist die Risikoprüfung. Das Spezialgesetz sieht vor, dass auf die Risikoprüfung verzichtet werden kann, wenn ähnliche Pflanzen mit vergleichbaren gentechnischen Veränderungen bereits zugelassen wurden. Das stösst beim Verein für gentechnikfreie Lebensmittel auf Widerstand: «Eine Risikoprüfung mit Schlupflöchern ist ungenügend und gefährlich», kritisiert Präsident Martin Graf.
Adrian Krebs, FiBL
Weiterführende Informationen
Link zur Medienmitteilung zum neuen Gesetz (admin.ch)
Link zum Gesetzesentwurf (newsd.admin.ch)
Zellfusionsfreie Sorten im Gemüsebau (Rubrik Pflanzenbau)