Die neue Verordnung sieht vor, dass ein Betrieb, der mehr als drei Hektaren offene Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone bewirtschaftet, mindestens 3,5 Prozent der Fläche als Biodiversitätsförderflächen ausweisen muss. Wegen dem Ukrainekrieg und der damit einhergehenden Angst vor Versorgungsengpässen wurde die Vernehmlassung nicht schon wie ursprünglich geplant in 2023 eingeführt, sondern gilt nun wahrscheinlich ab dem kommenden Jahr 2024.
In der aktuellen Folge hat das FiBL Podcastteam die FiBL Biodiversitätsberaterin Veronique Chevillat und den Landwirt Daniel Böhler eingeladen, um über dieses brisante Thema zu sprechen. Sie erklären in diesem zweiten Teil, welchen Mehrwert Biodiversitätsförderflächen erbringen können und wie sich Landwirtschaft und Biodiversität in Zukunft besser vereinbaren lassen.