Futterbau und übrige Ackerkulturen (ohne Getreide und Kartoffeln)
Erläuterungen und weiterführende Informationen zu Futterbau und übrige Ackerkulturen
Die meisten Bewertungen resultieren aus Ergebnissen aus konventionellen Sortenversuchen von Swissgranum oder sind Züchterangaben. Bisher werden nur Raps und Soja unter Biobedingungen geprüft. Weitere Bemerkungen sowie die Saatgutregelung zum biologischen Futter- und Ackerbau mit den Erläuterungen zu den einzelnen Saatgutverfügbarkeitsstufen sind am Ende der Sortenliste aufgeführt. Es werden nur von Swissgranum geprüfte Maissorten aufgelistet; andere verfügbare Sorten in Bioqualität werden gegebenenfalls auf organicxseeds.ch aufgeführt. Die Wahl der Sorte sollte immer mit dem Abnehmer abgesprochen werden.
Hauptgruppen | Untergruppen / Verwendung | Saatgutverfügbarkeitsstufe | Sorten / Eigenschaften |
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Einjährige Mischungen inkl. Zwischenfuttermischungen (100er) | Stufe 2 (Bio = Regel) | Biomischungen mit mindestens 80 Prozent Bioanteil (Erläuterung siehe Abschnitt "Saatgutregelung für den biologischen Futterbau") | |
Zweijährige Mischungen (200er) | Stufe 2 (Bio = Regel) | Biomischungen mit mindestens 80 Prozent Bioanteil (Erläuterung siehe Abschnitt "Saatgutregelung für den biologischen Futterbau") | |
Zwei- bis dreijährige Mischungen (230er und höhere) | Stufe 2 (Bio = Regel) | Biomischungen mit mindestens 80 Prozent Bioanteil (Erläuterung siehe Abschnitt "Saatgutregelung für den biologischen Futterbau") Mit Ausnahme Mischung SM 240 CH 60 % Bioanteil | |
Dreijährige Mischungen (300er) | Stufe 2 (Bio = Regel) | Biomischungen mit mindestens 80 Prozent Bioanteil (Erläuterung siehe Abschnitt "Saatgutregelung für den biologischen Futterbau") | |
Mehrjährige Mischungen (400er) | Stufe 2 (Bio = Regel) | Biomischungen mit mindestens 50 Prozent Bioanteil (Erläuterung siehe Abschnitt "Saatgutregelung für den biologischen Futterbau") | |
Mischungen für Übersaaten (U-Mischungen) | Stufe 2 (Bio = Regel) | Verschiedene Angebote mit 80 oder 50 Prozent Bioanteil (Erläuterung siehe Abschnitt "Saatgutregelung für den biologischen Futterbau") | |
Gründüngungsmischungen | Stufe 2 (Bio = Regel) | Biomischungen mit mindestens 60 Prozent Bioanteil (Erläuterung siehe Abschnitt "Saatgutregelung für den biologischen Futterbau") | |
Untersaaten Ackerbau mit Futternutzung | Stufe 2 (Bio = Regel) | ||
Saatgut für Biodiversitätsförderflächen (BFF) | Wiesen und Weiden: • Extensiv genutzte Wiese • Wenig intensiv genutzte Wiese Acker: • Ackerschonstreifen • Buntbrache • Rotationsbrache • Saum auf Ackerflächen • Nützlingsstreifen, ein- und mehrjährige | Stufe 3 (Bio =Wunsch) | Es müssen die vom BLW bewilligten Mischungen genutzt werden. Es können konventionelle Mischungen verwendet werden. Es sind verschiedene Mischungen mit hohem Bioanteil verfügbar. Für eine Neuansaat von extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen ist eine Direktbegrünung vorzuziehen. Bei der Auswahl von Saatgutmischungen sollte darauf geachtet werden, dass regional vorkommende Arten enthalten sind. Es wird empfohlen, sich beim kantonalen Naturschutzamt zu informieren. |
Spezialmischungen | Folgende Standardmischungen stehen noch nicht in Bioqualität zur Verfügung: | Stufe 3 (Bio = Wunsch) | • 326 Esparsette-Gräser Mischung |
Spezialmischungen | • Untersaaten im Gemüse-, Kräuter-, Ackerbau ohne Futternutzung • Untersaaten im Obst und Rebbau • Kleintierweiden und - auslaufbegrünungen • Rekultivierungs-, Begrünungsmischungen | Stufe 3 (Bio = Wunsch) | verschiedene Mischungen |
Spezialmischungen | Extensive Blumenwiesen, artenreiche Heuwiesen | Stufe 3 (Bio = Wunsch) | verschiedene Mischungen mit hohem Bioblumenanteil verfügbar! |
Einzelkomponenten | Stufe 2 (Bio = Regel) | diverse Sorten; Arten, welche bezüglich Sorte, Keimfähigkeit und Reinheit den Empfehlungen und Normen der VESKOF entsprechen, müssen in Bioqualität verwendet werden. |
Saatgutregelung für den biologischen Futterbau
(Grundlage: Bio Suisse Richtlinien, Stand 1.1.2023)
Die Händler von Futterbausaatgut haben sich bemüht, biologische Komponenten für die Schweizer Standardmischungen (dreistellige Nummern!) gemäss der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Futterbaues (AGFF) und den Sortenempfehlungen nach VESKOF-Normen (Swiss-Seed) zu erhalten. Zusätzlich bieten die Firmen auch Hausmischungen mit und ohne AGFF-Label an.
Die Akteure der Branche sind bemüht, den Bioanteil der Mischungen stetig zu erhöhen. Es gilt im aktuellen Jahr folgende Regelung:
- Einjährige (AGFF 100er), Zweijährige (AGFF 200er), Zwei- bis Dreijährige Mischungen (AGFF 230er und höher) und Dreijährige Mischungen (AGFF 300er) müssen mindestens 80 Prozent Biosaatgut enthalten.
- 400er Mischungen (AGFF 400er) müssen mindestens 50 Prozent Biosaatgut enthalten.
Wer Mischungen oder Einzelkomponenten mit weniger als 80, 60 oder 50 Prozent Bioanteil einsetzen möchte, muss ein Gesuch auf organicxseeds.ch mit schlüssiger Begründung stellen.
Seit dem 1.11.2023 gelten neue Mindestbioanteile. Ausschlaggebend ist das Verschlussdatum auf der Saatgutetikette. Bereits produzierte Mischungen mit dem «alten» Bioanteil und Produktionsdatum Oktober 2023 oder älter dürfen abverkauft werden.
Spezialmischungen müssen den AGFF-Mischungen entsprechend (100er - 400er) mit den minimalen Bioanteilen gemischt werden.
Vorgekeimtes oder ummanteltes Saatgut, Zusatz von Wachstumsförderern
Vorkeimen (Priming), Beschichtungen (Coatings und Pillierungen, sowie Färbungen) sind auch für biologisches Saatgut und Mischungen zugelassen. Allerdings muss das konfektionierte Saatgut frei von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und Kunstdüngern sein. Der Lieferschein muss einen entsprechenden Vermerk aufweisen.
Keimbeschleunigte Wiesenrispe (Markennamen: «Highspeed», «Speedkeimung» und «Turbo») und der Zusatz von Wachstumsförderern auf Basis von Mikroorganismen, zum Beispiel Algen und Pseudomonas-Bakterienpräparaten (Markennamen wie z. B. «Headstart» etc.) wurden als biotauglich bewilligt.
Mantelsaatgut darf im biologischen Landbau eingesetzt werden, sofern das Herstellungsverfahren biozertifiziert ist.
Züchtungsmethoden
Gemäss Weisung «Vermehrungsmaterial» in den Bio Suisse Richtlinien Teil II, 2.2 haben Sorten aus biologischer Züchtung Vorrang gegenüber Sorten aus konventioneller Züchtung. Zur Orientierung werden die Sorten einer von fünf Kategorien zugeteilt. Die Züchter können bei Bio Suisse eine Prüfung der Kategorie beantragen:
- Kat I: Biozüchtung (gemäss Bio Suisse)
- Kat. II: Gezüchtet für den Biolandbau
- Kat. III: Konventionell gezüchtet (erlaubt im Bio, ohne weitere Info)
- Kat. IV: Züchtungsmethode nicht kompatibel mit dem Biolandbau, z.B. Zellfusion bei Kohlarten und Chicorée (CMS)
- Kat. X: alte, erhaltenswerte Sorten, Wildherkünfte etc.
Saatgutverfügbarkeitsstufen
Stufe 1 (Bio = Pflicht):
Die Verwendung von Biosaatgut ist Pflicht. Dieser Stufe sind Unterarten und Bio Suisse Handelsklassen zugeteilt, für die ein praxistaugliches Sortenangebot aus Biovermehrung vorhanden ist. Ausnahmen von der obligatorischen Verwendung von Biosaatgut werden auch für den Erwerbsanbau keine gewährt, ausser für die drei oben erwähnten allgemeinen Ausnahmegründe.
Stufe 2 (Bio = Regel):
Die Verwendung von Biosaatgut ist die Regel. Dieser Stufe sind Unterarten und Bio Suisse Handelsklassen zugeteilt, für die in der laufenden Anbauperiode einzelne gute Produktionssorten und Samenmischungen aus Biovermehrung angeboten werden. Für die Verwendung von Saatgut, das nicht aus biologischer Vermehrung stammt (d.h. ungebeiztes, konventionelles Saatgut), muss vorgängig eine Ausnahmebewilligung eingeholt werden.
Stufe 3 (Bio = Wunsch):
Die Verwendung von Biosaatgut ist freigestellt. Dieser Stufe sind Unterarten zugeteilt, für die noch kaum biologisch vermehrtes Saatgut von im Bioerwerbsanbau bewährten Sorten vorhanden ist. In Bioqualität verfügbare Sorten dürfen nicht konventionell bezogen werden. Wenn eine gewünschte Sorte dieser Saatgutstufe sowohl aus konventioneller als auch biologischer Vermehrung erhältlich ist, muss die Sorte in Bioqualität bestellt werden. Ist eine Sorte nur in konventioneller, ungebeizter Qualität erhältlich, kann das konventionelle Saatgut ohne Ausnahmebewilligung verwendet werden.
Die Biosaatgutstelle erteilt kostenlos Auskunft und stellt Bestätigungen aus zu:
- Aktueller Verfügbarkeit von Sorten und deren Einstufung
- Registrierung, Anmeldung und Nutzung von organicxseeds.ch
- Meldungen von Sortenanbauversuchen
Wann braucht es eine Ausnahmebewilligung?
- Für die Verwendung von konventionellem, ungebeiztem Saatgut der Stufen 1 und 2.
- Bei Verwendung von Saatmischungen mit weniger als 80, 60 oder 50 Prozent Bioanteil im Futterbau.
- Anbauversuche mit Sorten, die noch nicht aus Biovermehrung lieferbar sind, können in nicht marktrelevanten Mengen mit einer Ausnahmebewilligung durchgeführt werden.
- Der Anbau seltener erhaltenswerter Sorten, für die kein Biosaatgut erhältlich ist, ist mit Ausnahmebewilligung der Biosaatgutstelle möglich (bei Stufen 1 und 2).
- Konventionelles, ungebeiztes Vorstufensaatgut zur Produktion von Biosaatgut darf mit einer Ausnahmebewilligung benutzt werden.
Wann braucht es keine Ausnahmebewilligung?
- Auf Stufe 3 (Bio = Wunsch) ist die Verwendung von Biosaatgut freiwillig. Konventionelles, ungebeiztes Saatgut darf ohne Meldung an die Biosaatgutstelle eingesetzt werden. Ist die gewünschte Sorte in Bioqualität verfügbar, so muss entsprechendes Biosaatgut eingesetzt werden. Eine Bestätigung der Nichtverfügbarkeit kann jederzeit nach dem Einloggen auf organicxseeds.ch heruntergeladen werden.
Wer muss das Gesuch für eine Ausnahmebewilligung einreichen?
- Der*die Produzent*in ist für den Antrag der Ausnahmebewilligung verantwortlich, der bei der Betriebskontrolle vorgewiesen werden muss. Bei Vertragsanbau kann der Auftraggeber oder Lohnunternehmer ein Sammelgesuch für alle beteiligten Produzent*innen einreichen.
- Wenn auf Stufe 2 kein Bioangebot der gewünschten Unterart mehr verfügbar ist, können die Händler für ihre Kunden und Kundinnen nach vorheriger Rücksprache mit der Saatgutstelle ein Sammelgesuch einreichen.
Wie kann das Gesuch eingereicht werden?
- Gesuche für Ausnahmebewilligungen müssen auf organicxseeds.ch gestellt werden. Detaillierte Informationen zum Vorgehen sind auf Bioaktuell > Pflanzenbau > Saat- und Pflanzgut oder direkt auf organicxseeds.ch zu finden. Eine Anleitung (PDF) ist auf der Startseite erhältlich.
- Nur in Ausnahmefällen ist eine Gesuchsstellung per Telefon möglich.
- Der Antrag kostet Fr. 10 pro Sorte, minimal Fr. 50 pro Bewilligung. Sammelgesuche erhalten einen Zuschlag von mindestens Fr. 50, je nach Aufwand auch mehr. Wenn auf Stufe 2 kein Bioangebot der gewünschten Unterart mehr verfügbar ist, sind Ausnahmebewilligungen kostenlos.
Der*die Endproduzent*in muss zum Zeitpunkt der Saat, respektive der Pflanzung, im Besitz der Ausnahmebewilligung sein.
Kontakt
Biosaatgutstelle
Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL
Ackerstrasse 113, 5070 Frick
Tel. 062 865 72 08
teambiosaatgut(at)fibl.org
Bioaktuell > Pflanzenbau > Saat- und Pflanzgut
Impressum
Herausgeber
Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL
Ackerstrasse 113, 5070 Frick, Schweiz
info.suisse(at)fibl.org, fibl.org
Bio Suisse
Peter Merian-Strasse 34, 4052 Basel
bio(at)bio-suisse.ch, bio-suisse.ch
Saatguteinstufung
Saatguteinstufung: Fachkommission Ackerkulturen Bio Suisse, FiBL Biosaatgutstelle in Zusammenarbeit mit Vertretern des Saatguthandels. Als Grundlage für die Sortenliste dienen die Sortenprüfung und die empfohlenen Sortenlisten von Agroscope (Swissgranum) und der AGFF sowie der Nationale Sortenkatalog
Autoren
Matthias Klaiss, FiBL
Redaktion
Serina Krähenbühl und Gilles Weidmann, FiBL
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.01.2024