Es gibt Blühstreifen für Bestäuber und solche für Nützlinge. Letztere bestehen aus Blumen, deren Nahrungsangebot gezielt Nützlinge anzieht. Blühstreifen für Bestäuber enthalten pollen- und nektarreiche Blumen, die dabei helfen, die Nahrungslücke im Sommer zu schliessen, wenn in der Ackerbaulandschaft nicht mehr viel blüht.
Für 2018 hat das BLW fünf Mischungen für Blühstreifen bewilligt: zwei für Bestäuber, zwei für Nützlinge im Getreide und eine für Kohlgewächse. Gesät werden die Blühstreifen am besten ab Mitte April bis spätestens 15. Mai (gemäss Direktzahlungsverordung DZV) auf gut abgetrockneten Böden. Wie bei allen Blumenansaaten sind für den Erfolg eine gute Bodenbearbeitung und ein sauberes Saatbett wichtig. Nasse Standorte und solche mit grossem Unkrautdruck sollten vermieden werden. Da der Effekt der Blühstreifen bis zirka fünzig Meter ins Feldinnere reicht, wird empfohlen, drei Meter breite Streifen alle hundert Meter innerhalb der Kultur zu säen.
Um langfristig Nützlinge anzusiedeln und zu vermehren ist es notwendig, genügende mehrjährige Ökoelemente wie Hecken oder Buntbrachen in der nahen Umgebung zu haben. Nur so finden Nützlinge das ganze Jahr Nahrung und Überwinterungsplätze. VC
Weiterführende Informationen
Biodiversität auf dem Landwirtschaftsbetrieb (externe Webseite)
Direktzahlungsverordnung (Rubrik Bioregelwerk)