Gerade in intensiven Ackerbaugebieten ist es dringend nötig, mit blühenden Elementen dem negativen Trend entgegenzuwirken. Für das Ackerland gibt es fünf anerkannte und beitragsberechtigte Biodiversitätsförderflächen:
- Buntbrachen werden für mindestens zwei, maximal acht Jahre angelegt. Ab dem zweiten Standjahr kann im Winter eine Hälfte der Brache gemäht und der Boden oberflächlich bearbeitet werden. Es braucht regelmässige Kontrollen, um die Unkräuter und invasiven Pflanzen rechtzeitig zu bekämpfen.
- Rotationsbrachen bleiben bis maximal drei Jahre am gleichen Standort und können in die Fruchtfolge integriert werden.
- Säume auf Ackerflächen werden für unbegrenzte Dauer, aber mindestens für zwei Jahre angelegt. Die Breite der Streifen ist auf 12 Meter begrenzt. Es gibt sowohl Mischungen für trockene als auch für feuchte Standorte. Die Hälfte der Säume muss ab August gemäht werden. Sie sind wegen der besseren Bedeckung und jährlichem Schnitt weniger anfällig für Verunkrautung als Brachen.
- Ackerschonstreifen werden in Getreide, Raps, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Soja mit vorhandenen Ackerblümchen (Veilchen, Mohn, Kornblume) für zwei Jahre angelegt; Düngung, Insektizide und Striegeln sind verboten.
- Blühstreifen für Nützlinge und Bestäuber werden für eine Saison (mindestens 100 Tage) angelegt. Die Saatgutmischungen sind extra für die Förderung von Nützlingen oder Bestäubern zusammengestellt.
Daneben ist es natürlich auch möglich, extensive Blumenwiesenstreifen auf Ackerland anzulegen.
Jetzt ist der richtige Moment, um zu säen!
Was dabei zu beachten ist:
- Standorte mit hohem Unkrautdruck vermeiden. Verbindung mit anderen Ökoflächen beachten.
- Spätestens einen Monat vor der Saat den Boden tief (20-25 cm) pflügen und danach sofort eggen. Vor der Saat 1-2-mal in 2-wöchigen Abständen oberflächlich eggen.
- Saatzeitpunkt Brachen: Mitte März bis Mitte April
- Saatzeitpunkt Saum auf Ackerfläche und extensive Wiese: Mitte April bis Ende Mai
- Saatzeitpunkt Blühstreifen: vor dem 15. Mai.
- Nach der letzten Bodenbearbeitung sofort oberflächig säen und direkt danach walzen.
- Säuberungsschnitte sind im ersten Jahr für extensive Wiesen, Buntbrachen und Säume auf Ackerflächen erlaubt.
Und dann bleibt nur noch: sich überraschen lassen und staunen!
Véronique Chevillat, FiBL Beratung
Weiterführende Informationen
Biodiversität (Rubrik Nachhaltigkeit)