Ab 2022 darf für Wiederkäuer auf Schweizer Knospe-Biobetrieben nur noch 5 % der Ration aus Kraftfutter bestehen und alle Futterkomponenten müssen die Schweizer Knospe tragen. Im Klartext heisst das, dass ab 2022 kein italienisches oder französisches Luzerneheu und keine importierte Soja mehr verfüttert werden dürfen. Einigen Biobäuerinnen und Biobauern bereiten die neuen Richtlinien Kopfzerbrechen, da sie Angst haben, dass sie ihre Milchkühe nicht mehr richtig ausfüttern können. Sie befürchten, dass die Kühe Probleme mit der Gesundheit oder der Fruchtbarkeit bekommen werden. Im Projekt «Reduzierte Eiweissfütterung in intensiven Milchviehbetrieben» wurden Biomilchviehbetriebe mit überdurchschnittlichen Leistungen in der Umstellung auf die neuen Richtlinien begleitet und beraten.
Meist problemlos umsetzbar
Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die meisten Betriebe die neuen Fütterungsrichtlinien, natürlich mit gewissen Anpassungen, problemlos erfüllen können. Unter anderem auch mit der Senkung des Leistungsniveaus und längerfristig mit einer Anpassung der Genetik an die standortgegebenen Bedingungen. Damit sind die neuen Fütterungsrichtlinien für Biobetriebe ein weiterer Schritt in die Richtung, dass in der Schweiz, welche ein exemplarisches Grasland ist, die Fütterung der Wiederkäuer nur noch aus Wiesenfutter in frischer und konservierter Form bestehen sollte. So wird kein Ackerland für den Futterbau für Wiederkäuer besetzt und die Ackerflächen können vollumfänglich für die menschliche Ernährung genutzt werden. Dann kann es auch gelingen, die hohen Kraftfutterimporte in die Schweiz zu senken und die inländische Versorgung mit Ackerfrüchten für die menschliche Ernährung zu steigern.
Text: Christophe Notz, FiBL
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Fütterung Rindvieh (ganze Rubrik)