Gegen die neue Geflügelweisung von Bio Suisse (Kapitel 5.5 in den Richtlinien) sind keine Einsprachen eingegangen. Deshalb ist sie per 1. März 2014 in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Aufhebung der Herdenunterteilung
- Der maximale Tierbestand pro Stalleinheit beträgt 2000 Legehennen.
- Hinweis: Im Stall müssen die Durchgänge offen sein.
Weidefläche
Von den 5m2 Weidefläche pro Legehenne dürfen max. 30 Prozent für die Weideregeneration ausgezäunt werden.
- Bei per 01.01.2014 bereits bestehenden Ställen, welche ihre Weideausläufe auf zwei gegenüberliegenden Seiten des Stalls haben und bei denen die Legehennen jeweils abwechslungsweise auf die Weide gelassen werden, kann mit einer Ausnahmebewilligung der MKA die Weidefläche pro Seite auf 50 Prozent der geforderten gesamten Weidefläche belassen werden.
Weidestrukturen
Anforderungen bezüglich Struktur auf der Weide (mehr Bäume und Büsche und Mindestfläche der Strukturen).
- Ab 01.01.2019 müssen 50 Prozent der Strukturen durch Büsche und Bäume gewährleistet sein, ausgenommen davon sind mobile Ställe. Bis die Bäume und Büsche die geforderte Schattenfläche erreichen, können sie vorübergehend mit künstlichen Elementen ergänzt werden.
- Die Legehennen müssen die anrechenbaren Strukturen von jedem Punkt aus auf der Weide innerhalb von maximal 20 Metern erreichen können, Junghennen innerhalb von 15 Metern.
Weitere Einzelheiten zur Weisung (die Änderungen sind markiert) finden Sie unter:
Inkraftsetzungen (Webseite Bio Suisse)
oder in den Richtlinien von Bio Suisse im
Bioregelwerk (auf dieser Webseite)
Weitere Informationen zur Biogeflügelhaltung
Geflügel (Rubrik Tierhaltung)
TP, RS