Die DV der Bio Suisse hat am 15. November 2023 entschieden, dass bis Ende 2026 10 Prozent und bis Ende 2028 noch 5 Prozent ausländische Knospe Eiweisskomponenten (z.B. Soja) im Hilfsstoffknospefutter für Wiederkäuer eingesetzt werden dürfen.
Mutterkuh Schweiz hält Sojaverbot aufrecht
Für alle Knospe Betriebe welche zusätzlich bei einem Label von Mutterkuh Schweiz (Natura-Veal, Natura-Beef, VK-Natura) sind, gilt diese Übergangsfrist nicht. Diese dürfen weiterhin kein Soja im Kraftfutter einsetzen, da dies von Mutterkuh Schweiz vorgeschrieben wird. «An Mutterkühe generell (von der ersten Abkalbung bis zur Schlachtung) und an Kälber bis zum Absetzen darf kein Soja verfüttert werden», lautet der entsprechende Passus im Produktionsreglement von Mutterkuh Schweiz (s. unten).
Es drohen Liefersperren
Bio Suisse geht davon aus, dass dieser Sachverhalt vielleicht einigen Betrieben nicht bewusst war, dass diese deshalb die Rezeptur der Kraftfuttermischung angepasst haben und somit wieder Soja einsetzen. Dies führt aber für Mitglieder von Mutterkuh Schweiz zu Liefersperren. Es ist deshalb nun wichtig, dass alle Mutterkuh Schweiz Knospe Betriebe die Rezepturen ihres Kraftfutters überprüfen. Es darf in diesem kein Soja enthalten sein.
Beatrice Scheurer, Bio Suisse