Details:
- Schafe und Ziegen: Alle ab 1. Januar 2020 geborenen Schafe und Ziegen müssen bis spätestens 30 Tage nach der Geburt in der TVD registriert werden.
- Schafe: Vor dem 1. Januar 2020 geborene Schafe müssen bis zum 31. Dezember 2022 mit einer elektronischen Ohrmarke nachmarkiert werden. Verlassen sie die Tierhaltung vor Ende 2022, müssen sie vor dem Verstellen nachmarkiert werden.
- Ziegen: Vor dem 1. Januar 2020 geborene Ziegen brauchen erst ab 1. Januar 2023 eine zweite Ohrmarke, auch wenn sie bis dahin verstellt werden.
Weiterführende Informationen
Tierverkehrskontrolle (Webseite BLV)
cfr/rs