Diese Sonderregelung erlaubt es den Mischfutterherstellern von Knospe-Biofutter für Nicht-Wiederkäuer, fünfzehn Prozent der Gesamtbedarfsmenge an Raps- und Leinsamen, Sonnenblumenkernen und den jeweiligen Nebenprodukten aller drei Rohwaren mit EU-Bio-Qualität europäischen Ursprungs zu ergänzen.
Bei Sojabohnen und deren Nebenprodukten erteilt Bio Suisse eine Sonderbewilligung für vierzig Prozent der Gesamtbedarfsmenge. Die Soja kann von EU-Bio-zertifizierten Betrieben europäischen Ursprungs stammen oder von Betrieben aus Übersee, die nach den Richtlinien von Bio Suisse produzieren.
Eierbranche: 95-Prozent-Biofütterung
Die Eierbranche hat zudem beschlossen, bis Ende 2022 auf die selbst auferlegte 100-Prozent-Biofütterung zu verzichten. Per sofort ist der Einsatz von fünf Prozent Maiskleber aus konventioneller Produktion mit Herkunft Europa erlaubt. Diese Beimischung entspricht den Richtlinien von Bio Suisse, die eine 95-Prozent-Biofütterung vorschreibt. Für die Fütterung der Wiederkäuer – 100 Prozent Schweizer Knospe-Futter, maximal fünf Prozent Kraftfutter – ändert sich nichts.
Die aktuelle Situation macht deutlich, dass wir unsere Ernährungsgewohnheiten ändern müssen, wenn wir weniger Futtermittel importieren wollen. Weniger Fleisch konsumieren und weniger Lebensmittel wegwerfen sind dafür zwei einfache Massnahmen mit grosser Wirkung.
Quelle: Medienmitteilung von Bio Suisse vom 18. März 2022
Weiterführende Informationen
Geflügel (Rubrik Tierhaltung)
Tierhaltung (ganze Rubrik)
Bioregelwerk (Rubrik Aktuell)