Gesunde Pflanzen und authentische Produkte wachsen auf lebendigen Böden. Das ist einer der wichtigsten Grundsätze des Biolandbaus. Hors-sol-Pflanzen und die vollständige Trennung der Wurzeln vom Boden waren deshalb nach den Richtlinien immer schon verboten. Darüber hinaus waren die Richtlinien zur Umsetzung dieses Grundsatzes allerdings nicht eindeutig.
Um Klarheit zu schaffen und den Beratungsstellen und für die Kontrollen eine eindeutige Entscheidungsgrundlage zu geben, wurden der Grundsatz und diverse Weisungen überarbeitet und geschärft. Die Delegierten haben diese Änderungen angenommen und damit einen zentralen Wert der Knospe gestärkt.
Tierwohl ohne Zwang
Auf Antrag der Mitgliedorganisation Schweizer Bergheimat sollte es Betrieben mit der Knospe verboten werden, ihre Nutztiere zu enthornen. Die Delegierten lehnten diesen Antrag ab und folgten damit dem Vorstand.
Langfristig wolle man das Enthornen wohl verbieten, erklärt Bio Suisse ihre Haltung. Allerdings stünden aktuell noch nicht für alle Rinder-Rassen genetisch hornlose Stiere zur Verfügung, die den Aufbau hornloser Herden erlauben würden. Stattdessen wolle man zunächst auf freiwilligem Weg vorwärts machen und Betriebe unterstützen, die behornte Kühe halten.
Vorstand vervollständigt
Nach dem Rücktritt von Monika Rytz-Stemplinger war eine Stelle im Vorstand zu besetzen. Gewählt wurde einstimmig Dora Fuhrer aus Burgistein BE. Hier bewirtschaftet die 33-jährige Agronomin ETH gemeinsam mit ihrem Bruder einen Biobetrieb mit Milchkühen, Ackerbau und Grünland. Daneben führt sie im Auftrag der Bio Test Agro AG Biokontrollen durch und rechnet Futter- und Nährstoffbilanzen.
Ebenfalls neu besetzt wurden drei Stellen in der unabhängigen Rekursstelle URS. Gewählt sind neben den beiden bisherigen Mitgliedern Simon Buchli (Safien Platz, GR) und Hansjörg Schneebeli (Obfelden, ZH) neu Lucienne Gaillard (Sergey, VD), Barbara Oppliger (Frümsen, SG) und Bettina Springer (Roggwil, BE).
Quelle: Medienmitteilung von Bio Suisse vom 14. April 2022