Um den Konsumentinnen und Konsumenten eine Orientierungshilfe zu bieten und um dieses zusätzliche Qualitätsmerkmal sichtbar zu machen, hat AMS Agro-Marketing Suisse ein Logo entwickelt: Den betroffenen Branchen und Unternehmen wird damit eine einheitliche Lösung angeboten.
Das Logo darf von allen Betrieben genutzt werden, welche die Anforderungen an die GVO-Freiheit gemäss Lebensmittelgesetzgebung erfüllen. Die Betriebe müssen somit im Rahmen der Selbstkontrolle sicherstellen, dass die GVO-Freiheit gewährleistet ist. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben obliegt der offiziellen Lebensmittelkontrolle.
Das Logopaket kann bei der Geschäftsstelle der AMS bestellt werden: info(at)suissegarantie.ch
Medienmitteilung von AMS Agro-Marketing Suisse vom 16. Juli 2020
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