Die wichtigsten Schweizer Nahrungsmittel-Label schliessen den Einsatz von Gentechnik aus: Neben Bio Suisse auch Käfer, Suisse Garantie und Grüner Teppich. Allein die Schweizer Biobranche erwirtschaftet einen Jahresumsatz von mehr als vier Milliarden Schweizer Franken. Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz entscheiden sich bewusst für Schweizer Produkte, weil diese GVO-frei sind.
Wird nun ein Teil der Gentechniken wie CRISPR/Cas aus dem Gesetz entfernt, müssen die Risiken nicht mehr geprüft werden. Die Produkte müssten nicht einmal mehr als GVO deklariert werden. Auf der Strecke bleiben damit die Planungssicherheit, das Vertrauen von Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Wahlfreiheit.
Eindeutige Rechtslage in Europa
Im wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018 (Rechtssache C-528/16) wird Genome Editing wie CRISPR/Cas klar höchstinstanzlich als Gentechnik eingestuft. Das Gericht stellt fest, dass auch deren genetisches Material so verändert worden sei, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkomme. Die Risiken bei Cisgenese-Verfahren werden als gleich hoch wie bei Transgenese erachtet. Darum unterstehen Sorten aus solchen Verfahren in der EU wie in der Schweiz dem Gentechnikgesetz.
Quelle: Medienmitteilung von Bio Suisse vom 28. Januar 2022
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung von Demeter (Website Demeter)
Medienmitteilung Kleinbauern-Vereinigung (Website Kleinbauern-Vereinigung)
Medienmitteilung Schweizer Allianz Gentechfrei (Website SAG)
Medienmitteilung WBK-N: Mais im Bundeshuus 5.0: WBK-N sucht Kompromiss (Website Bundesversammlung)